Diese Seite drucken

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in der betrieblichen Praxis

Seminarnummer: 121101
Referenten: Dr. Frank Wetzling, Rechtsanwalt, Wetzling & Habel Rechtsanwälte

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mainz

Maren Habel, Wetzling & Habel Rechtsanwälte

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mainz

Datum:
Uhrzeit:
22.11.2012
09:00–17:00
Ort: Deutsches Institut für Betriebswirtschaft GmbH
Friedrichstraße 10-12, 60323 Frankfurt am Main
Inhalte:

Das Betriebsverfassungsrecht

Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes und Einordnung in das Arbeitsrecht

  • Unterscheidung von Individual- und Kollektivarbeitsrecht
  • Rechtsquellen im Arbeitsrecht und ihr Rangverhältnis
  • Aufbau des Betriebsverfassungsgesetz (inkl. Grundbegriffe wie Betrieb und Unternehmen, Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat; Ausschüsse) und Geltungsbereich, Beschlussfähigkeit des Betriebsrates

Die wesentlichen Grundsätze aus dem Betriebsverfassungsgesetz

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
  • Geheimhaltungspflichten des Betriebsrates
  • Aufgaben
  • Ehrenamtliche Tätigkeit

Arbeitnehmerrechte §§ 81ff BetrVG

  • Unterrichtung über Unfallgefahren
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Einsichtnahme in die Personalakte
  • Beschwerderechte

Beteiligung des Betriebsrates bei personellen Maßnahmen, v.a. §§ 99ff BetrVG

  • Personalplanung (Grundzüge)
  • Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG), Stellenausschreibung
  • Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung und Kündigung inkl. Muster für Anhörungsschreiben des Betriebsrats - Reaktionsmöglichkeiten
  • Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrates und Widerspruch
  • Mögliche vorläufige Maßnahmen des Arbeitgebers
  • Besonderheiten, wenn Betriebsrats-Mitglied betroffen

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, vor allem § 87 BetrVG

  • Echte Mitbestimmung des Betriebsrates und bloßes Mitwirkungsrecht
  • Was ist zu tun, wenn es keine Einigung mit dem Betriebsrat gibt? Alternativen zur Einigungsstelle
  • Beispielfälle, z.B. zu Überstunden (Rahmenbetriebsvereinbarung?) - Was tun bei Eil- oder Notfällen? Arbeitszeit, Ordnung des Betriebes, Lohngestaltung, Urlaub, technische Einrichtung (Videokameras etc.)

Wirtschaftliche Angelegenheiten (Grundzüge), §§ 106ff BetrVG

Wirtschaftsausschuss, Betriebsänderung: Interessen- und Sozialplan

Nutzen:
  • Sie vertiefen Ihr Wissen.
  • Sie kennen die spezielle Behandlung der personellen und sozialen Mitbestimmung und das Recht der Betriebsvereinbarung.
  • Sie können den Interessenausgleich und Sozialplan anwenden.
Sie treffen: Führungskräfte mit Personalverantwortung, Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen von Personal- und Rechtsabteilungen, Betriebs- und Personalratsmitglieder, Personalfachkaufleute.
Auskünfte und Organisation: Dipl.-Volksw. Margit Burkhardt-Lee

Telefon: 069 97165-13
Telefax: 069 97165-25
E-Mail: margit.burkhardt-lee@dib.de
Adresse: Deutsches Institut für Betriebswirtschaft GmbH, Friedrichstraße 10–12,
60323 Frankfurt am Main

Standardpreis: 610.00 EUR (zzgl. MwSt.)
Freie Plätze: ja
Anmeldung: Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung ist leider schon vorbei.

Zur Übersicht


Weiterempfehlen

Diese Seite drucken